Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt aber Spielraum.

Quelle FAZ