Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Der bayerische Landesverband der AfD ist mit seiner Klage gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht München hat sie zurückgewiesen.

Quelle FAZ