Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Heftige Kämpfe erschüttern Mali. Das Auswärtige Amt ruft Deutsche zu äußerster Vorsicht auf. In der nordmalischen Stadt Kidal kämpfen Armee, Tuareg‑Rebellen und die Terrorgruppe JNIM. In Bamako gelten Ausgangssperren.

















































































































