Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Zwei Menschen wurden bei dem Drohneneinschlag in ein rumänisches Wohnhaus verletzt. Für die Regierung in Bukarest ist der Fall eindeutig. Russland versucht dagegen, Zweifel zu streuen.











































































































