Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Ukraine hat die russische Hauptstadt ein weiteres Mal mit einem groß angelegten Drohnenangriff ins Visier genommen. Getroffen wurde unter anderem eine Raffinerie. Die Moskauer Flughäfen stellten den Betrieb ein.












































































































