Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Am 24. Februar jährt sich der Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine zum zweiten Mal. Mit neuen Strafmaßnahmen demonstriert die EU einmal mehr, dass sie die Aggression nicht akzeptieren wird.