Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt beginnt am 1. März

Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt beim Easy Ticket Service, Telefon 2 555 555 oder  www.easyticket.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie an den Easy Ticket Service-Vorverkaufsstellen, Neckarwiesenstraße 5 und Liederhalle, erworben werden.

Pro Person können maximal sechs Frontmeter gemietet werden. Reihenwünsche werden berücksichtigt, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 6 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter der Märkte Stuttgart GmbH.

Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Studenten können nicht berücksichtigt werden.

Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Der Frühjahrsflohmarkt findet am Sonntag, 12. Mai, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz sowie der Kirchstraße und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr. Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Verarbeitete Gegenstände, welche aus oder mit Teilen von geschützten Tieren gefertigt wurden, sind verboten (Gegenstände aus Elfenbein und Reptilienleder, aber auch ganze ausgestopfte einheimische Tiere, Gegenstände mit Schildpatt oder auch Fell). Bei Fragen oder Unklarheiten diesbezüglich wenden Sie sich bitte an nachfolgenden Kontakt: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, Stephan Griese, Telefon 216-88684, E-Mail  Stephan.Griesestuttgartde.

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind ebenfalls nicht zugelassen.

Quelle: Stadt Stuttgart