Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die EU-Kommission hatte Geld für Polen zurückgehalten – wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. Nun verkündet EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in Warschau gute Nachrichten.