Die städtischen Dienstgebäude werden wie folgt beflaggt:
- bei vier Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landes- und Stadtflagge
- bei drei Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landesflagge
- bei zwei Fahnenmasten: Europa-, Bundesflagge
- bei einem Fahnenmast: Bundesflagge
Die Beflaggung erfolgt auf Halbmast oder mit Trauerflor.