Trauerbeflaggung zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Die städtischen Dienstgebäude werden wie folgt beflaggt:

  • bei vier Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landes- und Stadtflagge
  • bei drei Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landesflagge
  • bei zwei Fahnenmasten: Europa-, Bundesflagge
  • bei einem Fahnenmast: Bundesflagge

Die Beflaggung erfolgt auf Halbmast oder mit Trauerflor.

Quelle: Stadt Stuttgart