Baden-Württemberg hat grünes Licht für die Unterzeichnung des Startchancen-Programms gegeben. Das Programm unterstützt gezielt sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und ist ein aktiver Beitrag zur Zukunftssicherung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13