Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13