Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim bis 30. April 2024 einsehen und kommentieren.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13