Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die britische Justiz hat ihre Entscheidung über eine letzte Berufungsmöglichkeit für den Wikileaks-Gründer vertagt. Gleichzeitig forderte sie neue Garantien von den USA für Julian Assange.