Mietspiegel- und Wohnungsmarktbefragung des Statistischen Amts in Stuttgart beginnt – Erstmalig mit Auskunftspflicht

Mit dem Ziel, den Mietspiegel für die Jahre 2025 und 2026 neu aufzustellen und darüber hinaus weitere Informationen über die Struktur des Stuttgarter Wohnungsmarkts zu gewinnen, startet das Statistische Amt Mitte April die Mietspiegel- und Wohnungsmarktbefragung.

Hierfür werden 10 000 Mieterhaushalte in Stuttgart zufällig ausgewählt und per Post angeschrieben. Die in die Stichprobe gezogenen Mieterhaushalte sowie ihre jeweiligen Vermieter sind verpflichtet an der Befragung teilzunehmen. Denn nach bundesgesetzlicher Novellierung gilt für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter seit Juli 2022 die Auskunftspflicht.

Um die Datenqualität zu erhöhen und gleichzeitig die Befragten zu entlasten, werden die für den Mietspiegel erforderlichen Angaben zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Während die Mieterinnen und Mieter zum Beispiel Fragen zur Ausstattung der Wohnung erhalten, werden die Vermieterinnen und Vermieter zum Gebäude und Modernisierungsstand befragt. Die Angaben beider Parteien zur betreffenden Wohnung werden im Nachgang an die Befragung passgenau zueinander geführt.

In Stuttgart handelt es sich bei der im April beginnenden Befragung traditionell um eine kombinierte Mietspiegel- und Wohnungsmarktbefragung. Zur Wohnungsmarktbeobachtung werden ergänzende Fragen gestellt. Aus diesem Grund werden neben den Mieterhaushalten auch rund 3000 im Eigentum wohnende Haushalte angeschrieben. Diese zusätzlichen Erkenntnisse zum Wohnungsmarkt werden im Wohnungsmarktbericht des Statistischen Amts und des Amts für Stadtplanung und Wohnen veröffentlicht. Für die selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Teilnahme an der Befragung freiwillig.

Der Mietspiegel 2025/2026 wird bis Ende dieses Jahres fertiggestellt und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. An der Erstellung des Stuttgarter Mietspiegels sind sowohl der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.V. als auch Haus & Grund Stuttgart und die Amtsgerichte beteiligt.

Bei der anstehenden Erhebung und der Auswertung werden die Anforderungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung strikt beachtet. Fragen, die sich den zufällig Ausgewählten im Zuge der Erhebung stellen, beantwortet das Statistische Amt und das Amt für Stadtplanung und Wohnen telefonisch.

Quelle: Stadt Stuttgart