Abtreibungsrecht: Achtung statt Ächtung

Das Thema Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland mit viel Strafrecht und wenig Hilfe beantwortet. Daran hatte auch das Bundesverfassungsgericht seinen Anteil. Von den juristischen Verheerungen und dem notwendigen Ende des Paragrafen 218.

Quelle SZ