Prozess gegen Höcke in Halle: Kammer schließt Freiheitsstrafe aus

Björn Höcke im Gerichtssaal: Er soll eine verbotene SA-Parole verwendet haben

Im Falle einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe, womit der Verlust des Wahlrechts ausgeschlossen ist. Bei der Vernehmung bezeichnete sich der AfD-Politker als „unschuldig“.

Quelle FAZ