Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
In Deutschland lebende Türken lassen sich einbürgern, beantragen aber wieder einen türkischen Pass. Dadurch verlieren sie aber den Status als EU-Bürger. Ist das zulässig? Der Europäische Gerichtshof schafft Klarheit.