Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die weltbekannten Windmühlenflügel des legendären Pariser Cabarets Moulin Rouge lagen am Morgen auf dem Platz vor dem Theater. Der Schaden ist wohl nur äußerlich, die Shows gehen weiter.