Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach der Aufforderung des Internationalen Gerichtshofs, den Militäreinsatz in Rafah zu beenden, verweist Israel auf sein Selbstverteidigungsrecht. Die Angriffe der Armee im Gazastreifen gehen weiter.