Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Sechs Häftlinge eines Untersuchungsgefängnisses im Süden Russlands nehmen bei einem Ausbruchsversuch zwei Wärter als Geiseln. Spezialkräfte befreien die Gefängnismitarbeiter und töten die Geiselnehmer mit Nähe zum IS.