Stuttgart (ots) – Das Hochrisikospiel Deutschland gegen Ungarn verlief im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ohne besondere Vorkommnisse. Der öffentliche Personennah- und Regionalverkehr war während der Anreisephase erwartungsgemäß hoch … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13