Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht

Der Ministerrat hat die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht. Durch mehr Rechtssicherheit, Innovationen und Digitalisierung macht Baden-Württemberg den Rettungsdienst fit für die Zukunft.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13