Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
In Myanmar ist die frühere De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi nicht mehr im Gefängnis. Offiziell begründet wird die Verlegung mit der Hitzewelle. Tausende andere Gefangene werden begnadigt.