Oberverwaltungsgericht Münster billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Oberverwaltungsgericht Münster billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Der Verfassungsschutz darf die Partei damit weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Zentral für das Urteil war auch die Frage, ob die AfD ein grundgesetzwidriges, ethnisch-homogenes Volksverständnis vertrete.

Quelle FAZ