Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig auch für Cannabis-Konsumenten einen Grenzwert im Straßenverkehr – dieser liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum.
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Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr
RSS-Feed 7. Juni 2024