Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig auch für Cannabis-Konsumenten einen Grenzwert im Straßenverkehr – dieser liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum.

Quelle FAZ