Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt aber Spielraum.
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Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen
RSS-Feed 7. Juni 2024