Landgericht entscheidet über „Vom Fluss bis zum Meer“

Landgericht entscheidet über „Vom Fluss bis zum Meer“

Vergangenen Herbst hat das Bundesinnenministerium die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ als Kennzeichen der Hamas verboten. Richter in Mannheim sehen die Rechtslage jetzt anders.

Quelle FAZ