Einrichtung von Asylkammern an Verwaltungsgerichten

Einrichtung von Asylkammern an Verwaltungsgerichten

Das Land richtet an Verwaltungsgerichten mehrere Asylkammern ein und teilt landesweite Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer zu. Zudem werden 27 neue Stellen an Verwaltungsgerichten geschaffen, um Asylverfahren noch schneller zu bearbeiten.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13