Fahrradstraße Burgenlandstraße / Linzer Straße in Feuerbach fertiggestellt

Fahrradstraße Burgenlandstraße / Linzer Straße in Feuerbach fertiggestellt

Die obere Einfahrt in die Fahrradstraße von der Wiener Straße ist mit Fahrradstraße und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Damit gilt für diesen Bereich sowie im weiteren Verlauf eine Anliegerregelung. Einfahrtsberechtigt sind damit nur Anwohner sowie deren Besucher oder Lieferanten. Eine Durchfahrt durch die Fahrradstraße oder direkt zur Stuttgarter Straße ist nicht mehr erlaubt.

Die Fahrradstraße ist in ihrem gesamten Verlauf vorfahrtberechtigt. Dies wird durch flächige türkisblaue Beläge in den Kreuzungsbereichen hervorgehoben. In den Kreuzungsbereichen der Linzer und Grazer Straße wurden darüber hinaus bauliche Gehwegüberfahrten mit Bordsteinen hergestellt. In der Anfangszeit weist zudem eine zusätzliche Beschilderung mit auffälligem Gelbblinker auf die geänderte Vorfahrt hin.

Von der Leobener Straße kommend ist das Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ ohne Zusatzzeichen aufgestellt. Hier dürfen ausschließlich Fahrräder einfahren. Faktisch entspricht die rechtliche Neuregelung der bisherigen Konstellation eines Einfahrtsverbots mit Ausnahme für den Radverkehr.

Die Stadt Stuttgart setzt sich aktiv für die Förderung des Fahrradverkehrs ein und schafft mit der Fahrradstraße Burgenlandstraße/Linzer Straße eine sichere und attraktive Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Quelle: Stadt Stuttgart